Informationen zum Umgang mit dem Thema „sustainable Finance – nachhaltige Investments“ in der Beratung unserer Kund*innen in der Beratung von Wertpapierdienstleistungen und Versicherungsanlageprodukten. *
Wir verfolgen eine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie, in deren Rahmen wir die möglichen nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen so gut als möglich berücksichtigen.
Dabei beziehen wir denkbare Entwicklungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), die bereits real oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnten, bestmöglich mit ein.
In der Beratung unserer Kund*innen versuchen wir, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren in die Beratung und Empfehlung einzubeziehen.
Im Rahmen unseres Wunsch- und Bedürfnistests sowie der Erörterung der Anlageziele unserer Kund*innen versuchen wir zielgerecht auf Nachhaltigkeitsfaktoren hinzuweisen. Stets bemüht eine nachhaltige Alternative zu „herkömmlichen“ Produkten anzubieten.
Diese Strategien zur Umsetzung in der Beratung unserer Kund*innen bezieht sich auf alle Bereiche unserer Tätigkeit, von der Vermittlung von Wertpapierdienstleistungen, über die Beratung zu Versicherungsanlageprodukten bis hin zur Empfehlung von Girokonten.
Bei der Auswahl von nachhaltigen Anlageprodukten prüfen wir die zur Verfügung gestellten Informationen über das jeweilige Produkt und versuchen nach den vorliegenden Informationen ob der Anbieter Nachhaltigkeitskriterien angemessen berücksichtigt. Wir bedienen uns hier auch externer Datenlieferanten und deren zur Verfügung gestellter Nachhaltigkeitskennzahlen um eine Vielzahl von Daten und Informationen in den Entscheidungsprozess einfließen zu lassen.
Im Rahmen unsere Vergütungspolitik analysieren wir laufend die erhaltenen und gewährten Vergütungen. Wir nehmen hierbei allerdings keine Differenzierung vor, da für uns ausschließlich die Wünsche und die Bedürfnisse unserer Kund*innen ausschlaggebend sind.
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*gemäß VERORDNUNG (EU) 2019/2088 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungsprodukten