Mit 30. Juni 2025 ist die KIM-VO (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung) ausgelaufen. Die strengen gesetzlichen Vorgaben zu Beleihungsquote (90 %), Schuldendienstquote (40 %) und maximaler Laufzeit (35 Jahre) sind damit nicht mehr verpflichtend.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat jedoch im neuen Rundschreiben zur soliden Kreditvergabe festgelegt, dass diese Kriterien weiterhin als Empfehlung gelten. Banken dürfen davon abweichen – aber nur mit guter Begründung und entsprechender Risikostrategie. In der Praxis bedeutet das: Die bisherigen Standards bleiben weitgehend bestehen, es gibt aber mehr Flexibilität für Ausnahmen.
Was bleibt – was ändert sich?
- Beleihungsquote, Schuldendienstquote und Laufzeit: bleiben als Orientierung bestehen
- Abweichungen: nur möglich, wenn die Bank dies gut begründet und mehr Eigenmittel vorhält
- Gesetzliche Pflicht: entfällt – Aufsichtserwartung der FMA bleibt
Warum sich jetzt ein Vermögensberater oder Kreditvermittler lohnt
Gerade in dieser Übergangsphase kann ein erfahrener Finanzierungsexperte entscheidend sein:
- Mehr Chancen auf Ausnahmen – Wir kennen die Spielräume und können gezielt Banken ansprechen, die bei guter Bonität oder speziellen Projekten von den Standardvorgaben abweichen.
- Bessere Konditionen – Durch Marktvergleich und Verhandlung sichern wir Ihnen oft niedrigere Zinsen oder bessere Vertragsbedingungen.
- Zeit- und Stressersparnis – Wir übernehmen die gesamte Abwicklung, vergleichen Angebote und präsentieren Ihnen nur passende Lösungen.